
Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus oder Ihr Haus- oder Facharzt beantragt die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation.
Grundsätzlich gilt: Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen hat jeder Versicherte eines Trägers der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung. Auch als Mitglied einer privaten Krankenversicherung, oder wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können Ansprüche bestehen.
Die Leistungen können nur auf Antrag vom zuständigen Leistungsträger genehmigt werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter. Unsere Mitarbeiter der Patientenverwaltung erreichen Sie telefonisch unter: 06876 17-1103 oder -1105.