... aus dem Krankenhaus

Zur weiteren Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes, kann im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation für Sie beantragt werden. 

 

Als Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet man stationäre oder ganztägige ambulante Leistungen, die sich unmittelbar oder in einem zeitlich engen Zusammenhang an Ihre Krankenhausbehandlung anschließen. Auf diese Weiterbehandlung sind unsere Fachkliniken speziell ausgerichtet. Für die Anschlussrehabilitation sind außer der medizinischen Indikation auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. 

 

Die Beratung hierüber sowie die Antragsformalitäten und die Anmeldung in der Rehaklinik übernimmt für Sie das AHB-Büro oder der Sozialdienst des Krankenhauses.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter.